Mit geringer Mindestbeteiligung in Edelmetalle investieren

Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 5.000 zuzüglich Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 100 teilbar sein.

Alternativ zur Einmalanlage kann die Mindestbeteiligung von EUR 5.000 auch in Form eines monatlichen Sparplanes erbracht werden. Die Mindestsparrate beträgt EUR 50 monatlich. Die Laufzeit der Ansparphase muss mindestens 12 Monate und darf höchstens 240 Monate betragen.

Aufteilung des Beteiligungsbetrages

Der Anleger entscheidet über die Verteilung seines Anlagebetrages (nach Abzug der Kosten) auf die jeweiligen Edelmetalle Gold und Silber. Der Anleger kann entweder ausschließlich in Gold oder in Silber investieren oder seinen Anlagebetrag aufteilen in der Form, dass ein Mindestbetrag von EUR 2.500 ohne Agio auf jedes der beiden Edelmetalle entfällt. Höhere Beträge müssen jeweils ohne Rest durch 50 teilbar sein.

Auch bei einem Ansparplan kann die Einlage auf die Edelmetalle Gold und Silber aufgeteilt werden. Wenn die Einlage auf die verschiedenen Edelmetalle aufgeteilt wird, hat die Aufteilung der Sparrate dergestalt zu erfolgen, dass die monatliche Sparrate mindestens EUR 25 oder ein Vielfaches hiervon je Edelmetall beträgt.

Geringe Kosten für Ihr Gold & Silber Investment

Das Investitionskapital der SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG wird in vollem Umfang in die Edelmetalle Gold und Silber investiert. Die laufende Verwaltung des Fonds wurde mit 0,4 % des Gesellschaftsvermögens des Fonds pro Quartal kalkuliert.

Laufzeit

Die Laufzeit der Gesellschaft ist unbestimmt und beträgt maximal 25 Jahre ab Fondsschließung. Eine Kündigung des Kommanditanteils ist erstmals nach Ablauf von 3 Jahren seit Beitritt und Volleinzahlung der Einlage möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist gegen eine gesonderte Gebühr möglich. Die Laufzeit der Ansparphase bei der Sparplanvariante muss mindestens 12 Monate und darf höchstens 240 Monate betragen.

Flexible Auszahlungsoptionen

Der Anleger kann wählen, ob er eine Auszahlung in bar oder in Form von Barren bevorzugt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Barrenbezug nur in den Gewichtsklassen von mindestens 1 Kg bei Gold bzw. mindestens 5 Kg bei Silber möglich ist. Gegen eine Gebühr von 3% kann der Anleger auch eine physische Auslieferung seines Goldanteiles in 100 Gramm Barren beantragen. Die Aushändigung erfolgt kostenfrei an der Lagerstätte. Alternativ kann eine entgeltliche Lieferung an einen Wohnort in Deutschland erfolgen.  

Informationsunterlagen zum Fonds

Gerne senden wir Ihnen Informationsunterlagen zum Edelmetall-Fonds.

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