SOLIT FAQs

Fragen zur Edelmetallanlage

  1. Warum ist es sinnvoll in Edelmetalle zu investieren?
    • Anwort:

      Gold und Silber gelten zu Recht als die einzigen mobilen Anlagegüter, die während Tausenden Jahren voller Kriege, Katastrophen und Währungsreformen beständig ihren Wert als Tauschmittel erhalten konnten. Damit unterscheiden sie sich deutlich von ungedeckten Währungen, die einer stetigen Geldentwertung unterliegen. Unabhängig von systemischen Risiken sowie inflationären Entwicklungen sind Gold und Silber daher wie kaum ein anderes Anlageinstrument zur Sicherung des Vermögens, der eigenen Ersparnisse, geeignet. Zudem lassen sich durch die Knappheitskonstellation auf den Märkten für Gold und Silber positive Preisentwicklungstendenzen aufzeigen.

  2. Was sind die speziellen Vorteile der SOLIT-Beteiligung?
    • Anwort:

      Die vordergründig einfachste Möglichkeit, der Kauf am Bankschalter, ist prinzipiell sinnvoll, hat aber drei wesentliche Nachteile:

      1. Gold und Silber, das Sie zu Hause lagern, ist im Normalfall nicht versichert. Eine solche Versicherung ist – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Kosten bei Lagerung in einen eigenen Safe abzuschließen. Bei Verwahrung von größeren Mengen Edelmetall stellt sich zusätzlich die Frage, ob man sich mit solchen Werten im Haus wohlfühlt.

      2. Im Krisenfall, in dem z.B. der Euro durch eine Hyperinflation seinen Wert praktisch verlieren könnte, ist nicht gewährleistet, dass in Deutschland der Besitz von Gold und Silber weiterhin erlaubt ist. Der private Besitz von Gold ist in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Staaten (auch in Deutschland) in Krisenzeiten verboten worden.

      3. Der private Erwerb von Münzen und kleinen Barren ist bei Gold und Silber relativ teuer, da die Einkaufspreise im Wesentlichen von der Form des Edelmetalls abhängig sind und mit der Größe der Edelmetalleinheit abnehmen. Hinzu kommt, dass bei Erwerb von Silber in Deutschland zusätzlich Mehrwertsteuer anfällt.

       

      Eine einzigartige Lösung für eine Investition in Gold und Silber bietet Ihnen die SOLIT 2. Gold und Silber GmbH & Co. KG, die die Edelmetalle in physischer Form erwirbt und für deren sichere Verwahrung sorgt.

       

      Der Einkauf wird dabei zu Großhandelskonditionen realisiert, so dass die Größenvorteile des gemeinschaftlichen Einkaufes in voller Stärke zum Tragen kommen. Durch die gewählte Rechtsform der deutschen Kommanditgesellschaft wird gewährleistet, dass jeder Kommanditist ein zeitlich unbegrenztes Recht auf die von ihm erworbene Menge an Gold und Silber hat, ggf. inklusive der Möglichkeit einer physischen Auslieferung. Die unabhängige Verwahrung erfolgt in der Schweiz in abgesicherten Lagerräumen, wobei die deutsche Mehrwertsteuer beim Silbererwerb entfällt. Darüber hinaus erfüllt die bankenunabhängige Einlagerung eine effiziente Absicherungsfunktion gegen systemische Risiken des gegenwärtigen Finanzsystems.



  3. Wie hoch ist der Einkaufsvorteil der SOLIT gegenüber dem direkten Kauf von Edelmetallen bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler?
    • Anwort:

      Durch den Beitritt zur SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG profitiert der Anleger unabhängig des Investitionsbetrages von erheblichen Preisvorteilen.

      Einkaufsvorteil durch gemeinschaftlichen Erwerb größtmöglicher
      Barreneinheiten:
      Wie den folgenden Grafiken zu entnehmen ist, ergeben sich Einkaufsvorteile im deutlich zweistelligen Prozentbereich durch den gemeinschaftlichen Erwerb größtmöglicher Barreneinheiten durch die Fondsgesellschaft, da diese lediglich Barrengrößen ab 1 Kg Gold und ab 5 Kg Silber erwirbt.

       

       

       

       

      Ein Zahlenbeispiel: Für kleine Anlagebeträge, wie im Beispiel EUR 100 im Monat, könnte man nur Kleinstbarren erwerben, in deren Preise enorm hohe Preisaufschläge je Gramm Edelmetall eingepreist wurden. Über die SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG erwerben Sie mit Ihrer monatlichen Sparrate einen Bruchteil eines günstigen und mehrwertsteuerfreien Großbarrens - hohe Preisaufschläge entfallen. Die Folge: Mit jeder Sparrate erhalten Sie deutlich mehr Gold (ca. 32 %) bzw. Silber (ca. 57 %) für Ihr Geld.

  4. Ist die Aufteilung in Gold und Silber möglich?
    • Anwort:

      Ja, die Aufteilung der geleisteten Kommanditeinlage ist nach Belieben möglich. Sie erhalten nach erfolgter Investition eine Mitteilung über Ihren Gold- und Silberanteil in Unzen und Gramm.

  5. Kann die Einlage auch in monatlichen Raten geleistet werden?
    • Anwort:

      Ja, Sie können die Einlage in Form eines Sparplans in monatlichen Raten zu mindestens EUR 50 leisten.

  6. In welchem Zeitraum muss die Einlage geleistet werden?
    • Anwort:

      Die Einlage in die SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG kann wahlweise sofort in Form einer Einmaleinlage im Zuge der Beitrittserklärung oder als Sparplan während einer Ansparphase von 12 bis 240 Monaten geleistet werden.

  7. Was sind die Nachteile einer SOLIT-Beteiligung?
    • Anwort:

      Ggf. nachteilig ist, dass kein unmittelbarer Zugriff auf die Edelmetallbestände besteht. Ausscheidende Gesellschafter können jedoch anstelle der monetären Auszahlung die physische Auslieferung der auf den eigenen Gesellschaftsanteil entfallenden Gold- bzw. Silberbarren verlangen, sofern seine Beteiligung je Edelmetall mindestens dem Wert der kleinsten von der Gesellschaft erworbenen Barrengröße entspricht (Gold: 1 Kg, Silber: 5 Kg). Ein eventuell erforderlich werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages. Gegen eine Gebühr von 3% kann der Anleger auch eine physische Auslieferung seines Goldanteiles in 100 Gramm Barren beantragen.

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Fragen zu SOLIT

  1. In welcher Rechtsform wird die SOLIT geführt?
    • Anwort:

      Durch die gewählte Rechtsform der deutschen Kommanditgesellschaft wird gewährleistet, dass jeder Kommanditist ein zeitlich unbegrenztes Recht auf die von ihm erworbene Menge an Gold und Silber hat, ggf. inklusive der Möglichkeit einer physischen Auslieferung.

  2. Welche Kontrollorgane gibt es bei SOLIT?
    • Anwort:

      Die Beteiligung erfolgt als Direktkommanditist mit Verwaltungstreuhänder oder als Treugeber. In jedem Fall erfolgt die Einzahlung der Einlage auf ein Treuhandkonto, auf das nur der Treuhänder Zugriff hat.

      Die Investition erfolgt nach Mittelfreigabe, die Treuhandgesellschaft überwacht die korrekte Zahlung an die Goldlieferanten.

      Für den Zugang zum Tresor der Gesellschaft gilt das „6-Augen-Prinzip“. Es müssen mindestens 3 Personen anwesend sein, nämlich jeweils ein Vertreter des Treuhänders, der KG-Geschäftsführung und ein Vertreter der Lagerstätte.

      Gesellschafterbeschlüsse werden nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages gefasst, danach ist die Gesellschafterversammlung das höchste Entscheidungsgremium.

  3. Wer ist die unabhängige Treuhandgesellschaft und welche Leistungen erbringt sie?
    • Anwort:

      Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist Gründungskommanditistin der SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG und zugleich Treuhänderin für die einzelnen beitretenden Anleger. Im Rahmen dieser Tätigkeit erbringt sie sowohl Leistungen gegenüber ihren Treugebern, vor allem aber Leistungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft. Die Treuhänderin trägt dafür Sorge, dass die Einlage des Treugebers nur nach Maßgabe des Mittelverwendungskontrollvertrages und nur zur Erbringung ihrer Leistung nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages verwendet wird. Sie wird den Treugeber über die Verhältnisse der Gesellschaft und das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklungen der Gesellschaft unterrichten.

      Während der Laufzeit des Fonds ist die Treuhänderin darüber hinaus verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme der physisch eingelagerten Edelmetallvorräte der Gesellschaft durchzuführen und hierüber einen Bericht zu erstellen.

      Sie unterhält ein umfangreiches Controlling der Beteiligungen während der Investitions-, Betriebs- und Veräußerungsphase eines jeden Projektes und kommuniziert Ergebnisse aus diesen Analysen an die Anleger sowie die verantwortlichen Partner der Beteiligung.

      Seit Gründung hat die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH insgesamt bereits bei 26 Beteiligungsgesellschaften die Funktion der Treuhänderin übernommen.

  4. Wer ist Depotbank in Zürich?
    • Anwort:

      Die Lagergesellschaft ist keine Bank, sondern die Zürcher Freilager AG. Nähere Informationen zur Lagergesellschaft finden sich im Internet unter www.zuercherfreilager.com. Das ganze Produkt ist durch diese Konstellation weitgehend bankenunabhängig.

  5. Besteht bei der SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG eine Mindesthaltedauer?
    • Anwort:

      Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Laufzeit gegründet. Anleger haben jederzeit die Möglichkeit, mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende Ihre Beteiligung zu kündigen. Auch eine Teilkündigung ist möglich, sofern mindestens EUR 5.000 in der Gesellschaft verbleiben. Eine kostenlose Kündigung ist erstmals nach Ablauf von drei Jahren möglich.

  6. Warum ist eine Haltedauer von 3 Jahren geplant?
    • Anwort:

      Für das Rechtskonstrukt einer KG-Beteiligung ist eine Laufzeit notwendig. Verzichtet man vollständig auf eine Laufzeit, unterstellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass es sich eher um einen Investmentfonds handelt (Investmentfonds dürfen nicht zu 100 % in physische Edelmetalle investieren).

  7. Welche Kosten fallen im Zusammenhang mit meiner SOLIT-Beteiligung an?
    • Anwort:

      Bei der Konzeption des SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG ist höchster Wert darauf gelegt worden, für den Kunden eine bestmögliche Kombination aus Sicherheit, Transparenz und Fungibilität zu ermöglichen. So wird den Kunden eine Investitionsquote von 95 % zugesichert, der Erwerb der Edelmetalle erfolgt täglich, wodurch der Kunde sofort zum aktuellen Kurs die auf seinen Kommanditanteil entfallenden Edelmetalle erwirbt. Das zu entrichtende Agio beträgt 5 %. Die Gesamtkosten werden folglich bereits durch die dargestellten Einkaufsvorteile der SOLIT gegenüber dem Direkterwerb von Edelmetallen überkompensiert. Die laufende Verwaltungsgebühr der Beteiligung beträgt 1,6 % p.a. inkl. MwSt. (0,4 % p.Q.) und enthält sämtliche Kosten für Einlagerung und Versicherung, Komplementärhaftung, Verwaltung sowie den Treuhänder.

  8. Welche Gebühren fallen an, falls ein Anleger binnen der ersten 3 Jahren verkaufen möchte oder muss?
    • Anwort:

      Die Gebühren für einen Verkauf innerhalb der ersten drei Jahre betragen 3 %. Diese Gebühr ist geringer als die Handelsspanne zwischen Einkaufs- und Verkaufskursen für Münzen/Barren am Bankschalter.

  9. Welche Haftungsverpflichtungen gehe ich ein?
    • Anwort:

      Die SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, der Anleger tritt als Kommanditist oder Treugeberkommanditist bei. Die Hafteinlage ist auf 10 % des Anteils begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

  10. Haftet SOLIT für private Schulden eines Gesellschafters?
    • Anwort:

      Nein, eine solche Haftung gibt es weder im KG-Gesetz noch im Gesellschaftsvertrag der SOLIT.

  11. Besteht eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?
    • Anwort:

      Für den Prospekt: Ja

      Für die Gründung und den Betrieb der Gesellschaft: Nein.

      Anteile an Kommanditgesellschaften sind keine Wertpapiere und unterliegen daher keiner Erlaubnispflicht.

  12. Können ausländische Bürger Gesellschafter werden?
    • Anwort:

      Prinzipiell ja, aber es gelten evtl. andere Prospektierungspflichten.

  13. Wie oft finden Gesellschafterversammlungen statt?
    • Anwort:

      Ordentliche Gesellschafterversammlungen finden nach billigem Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin i.S.d. § 315 BGB statt. Im Übrigen finden ordentliche Gesellschafterversammlungen statt, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der geschäftsführenden Kommanditistin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft erfordert, oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 25 % des Kommanditkapitals auf sich vereinen, dies verlangen.

  14. Wer sind die handelnden Personen bei SOLIT?
    • Anwort:

      Geschäftsführer der SOLIT Kapital GmbH sind die Herren Karsten Dümmler sowie Robert Vitye.

      Karsten Dümmler studierte an der Universität Hamburg Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Bankbetriebslehre sowie in London an der London School of Economics mit Schwerpunkt Internationale Kapitalmärkte. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit sammelte er umfangreiche Erfahrungen im Finanzdienstleistungsbereich.

      Robert Vitye studierte an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Betriebswirtschaftslehre. Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit ist die Analyse und Auswahl von Kapitalmarktprodukten im Bereich geschlossene Fonds, Investitionen in physische Edelmetalle sowie die Vertriebssteuerung für Kapitalmarkt-Produkte.

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Fragen zur Abwicklung

  1. Welche Formulare muss ich für einen Beitritt zur Gesellschaft ausfüllen?
    • Anwort:

      Für den Beitritt zur Gesellschaft ist die dreiseitige Beitrittserklärung von Ihnen vollständig auszufüllen, auf der Sie auch die Aufteilung Ihrer Anlage auf Gold und Silber festlegen. Zusätzlich müssen Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eindeutig legitimiert werden, dies kann entweder durch Ihren Vermittler erfolgen oder durch das anerkannte PostIdent-Verfahren der Deutschen Post.

  2. Wie ist das weitere Prozedere?
    • Anwort:

      Liegen uns Ihre Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor, wird Ihre Beitrittserklärung mittels Annahmeerklärung durch die unabhängige Treuhandgesellschaft angenommen. Dieses Schreiben erhalten Sie per Post, anschließend muss der von Ihnen gewünschte Anlagebetrag Ihrerseits auf das vom Treuhänder benannte Bankkonto überwiesen werden.

  3. Wann erfolgt der Kauf der Edelmetalle?
    • Anwort:

      Grundsätzlich sehen die gesetzlichen Vorschriften eine 14tägige Widerrufsfrist vor, die zunächst vor einer Investition in Edelmetalle von Seiten der Fondsgesellschaft abgewartet werden müsste. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf der Beitrittserklärung die sofortige Anlage zu wählen. In diesem Fall erfolgt die Mittelfreigabe durch den Treuhänder am auf den Geldeingang folgenden Handelstag. Der Kauf würde sodann an diesem Tag – spätestens jedoch binnen drei Handelstagen – durchgeführt.

  4. Wie erfährt der Kunde seinen Einstiegskurs?
    • Anwort:

      Direkt nach der Investition, die innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Geldes auf dem Treuhandkonto erfolgt, wird im passwortgeschützten Zugang im individuellen Bereich der Initiatorin (www.solit-kapital.de) die gekaufte Menge und der entsprechende Kurs hinterlegt. Ab dem Moment partizipiert der Anleger voll an der Kursentwicklung. Basis sind die Preise für 1 Kg Barren Gold und 5 Kg Barren Silber. Die Preisentwicklung wird ebenfalls auf der Homepage von SOLIT abgebildet.

  5. Was heißt Transitbereich?
    • Anwort:

      Der Transitbereich in Zürich ist eine zollfreie Zone, in der Güter und eben auch Edelmetalle ohne Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen, gelagert werden können.

  6. Kann ich mein Konto online und die Entwicklung meiner Beteiligung einsehen?
    • Anwort:

      Ja, SOLIT bietet vollständige Transparenz. Über ein Login ist der jeweilige Kontenstand auch für den Anleger einsehbar.

  7. Welche Abrechnungen erhalte ich?
    • Anwort:

      Sie erhalten direkt nach Abgabe der Beitrittsunterlagen eine verbindliche Annahmeerklärung durch den Treuhänder. Ebenfalls werden Sie jährlich über die Entwicklung Ihrer Anlage schriftlich unterrichtet. In der Zwischenzeit könne Sie jederzeit vollständig transparent in Ihrem individuellen passwortgeschützten Bereich den Stand der Beteiligung sowie alle beteiligungsrelevanten Unterlagen einsehen.

  8. Werden Geschäftsbewegungen für alle Gesellschafter dokumentiert?
    • Anwort:

      Ja, alle beteiligungsrelevanten Unterlagen wie z.B. Kaufabrechnungen der Gesellschaft, Barrenlisten, Dokumentationen von Ein- und Auslagerungen werden im geschützten Kundenbereich hinterlegt und sind somit für alle Anleger einsehbar.

  9. Welche Sicherheiten habe ich?
    • Anwort:

      Ganz einfach: Einen direkten Anspruch auf ihr Edelmetall aus Ihrer Rolle als Kommanditist heraus. Dieser Anspruch kann ohne Ihre Zustimmung unter keinen Umständen verfallen.

      Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich im 6-Augen-Prinzip. Hierfür müssen ein Vertreter der Lagerstelle, ein Mitglied der Geschäftsführung und die Treuhänderin anwesend sein. Keine Person hat alleine Zugang zu den Tresoren und Schließfächern der Gesellschaft. Sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin überwacht und protokolliert.

  10. Können Barren bei SOLIT eingeliefert werden?
    • Anwort:

      Nein, dies ist im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Zur Sicherheit aller Anleger darf SOLIT das Gold nur bei Gesellschaften wie z.B. umicore oder heraeus erfolgen. Der Kauf erfolg also zumeist direkt bei den Prägeanstalten.

  11. Kann ich physisch über meinen Bestand verfügen?
    • Anwort:

      Dies ist beim Ausscheiden aus der Gesellschaft möglich. Statt der monetären Auszahlung kann auch die physische Auslieferung der auf den Gesellschaftsanteil entfallenden Gold- bzw. Silberbarren verlangt werden, sofern die Beteiligung je Edelmetall mindestens dem Wert der kleinsten von der Gesellschaft erworbenen Barrengröße entspricht (Gold: 1 Kg, Silber: 5 Kg bzw. Silbergranulat). Ein eventuell erforderlich werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages. Gegen eine Gebühr von 3 % kann der Anleger auch eine physische Auslieferung seines Goldanteiles in 100 Gramm Barren beantragen.

  12. Wie funktioniert die Auslieferung (auch zeitlich) und mit welchen zusätzlichen Kosten für den Anleger?
    • Anwort:

      Der Anleger kann jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.
      Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, wenn das Gold abgeholt wird. Wenn der Anleger einen Transport wünscht, gibt SOLIT die Kosten der Lieferung 1:1 weiter. Bei physischer Auslieferung von Silber ist die Mehrwertsteuer nachzuentrichten.

  13. Wie funktioniert die Stückelung der Edelmetalle bei Auslieferung / Selbstabholung?
    • Anwort:

      Selbstabholung ist unter normalen Umständen nur in Form von 1 Kg Barren Gold und 5 Kg Barren Silber möglich, bzw. gegen eine Gebühr von 3 % in Form von 100 Gramm Goldbarren. Um einen möglichst günstigen Einkauf mit einer möglichen Auslieferung zu verbinden, ist der 1 Kg Barren Gold die beste Einheit.

      In einem absoluten Krisenszenario, in dem ein Bankensystem nicht mehr funktioniert und mithin kein Geldverkehr mehr möglich ist, bleibt natürlich der Anspruch des Kommanditisten auf seine Menge an Gold oder Silber. In diesem Fall müsste die Gesellschaft über die effizienteste Vorgehensweise hinsichtlich einer adäquaten Stückelung entscheiden.

  14. Zu welchen Kosten sind Umschreibungen / Schenkungen möglich?
    • Anwort:

      Grundsätzlich sind keine Kosten zu entrichten, aber bei HR-Eintragung (Direktkommanditist) fallen Notargebühren und die Eintragungsgebühren des Handelsregisters, abhängig von der Beteiligungssumme, an.

  15. Kann ich einen Bevollmächtigten ernennen?
    • Anwort:

      Ja. Dies ist jederzeit möglich.

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Fragen zum Thema Steuern

  1. Fällt auf den Einkauf von Silber Mehrwertsteuer an?
    • Anwort:

      Nein, einer der wesentlichen Vorteile des Erwerbes von Silber über die SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG liegt darin, dass die sonst übliche Mehrwertsteuer beim Erwerb von Silber entfällt, da die Einlagerung in einem Zollfreilager stattfindet.

      Nur bei physischer Auslieferung würde gegebenenfalls Mehrwertsteuer zu entrichten sein, und zwar immer der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das die Lieferung erfolgen soll. Auch in diesem Fall ist es aber natürlich günstiger, die Mehrwertsteuer erst bei der Einfuhr zu bezahlen und nicht schon beim Kauf, um einen positiven Zinseszinseffekt zu erzielen.

      Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit, das Silber einfach durch eine (Teil-)Kündigung über die Gesellschaft verkaufen zu lassen und damit die Mehrwertsteuer vollständig zu sparen.

  2. Ist meine Beteiligung abgeltungssteuerfrei und welche Steuern fallen auf Gewinne an?
    • Anwort:

      Ja, bei physischen Edelmetallen sind Gewinne abgeltungssteuerfrei und damit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr für in Deutschland ansässige Privatpersonen auch komplett steuerfrei.

  3. Kann ich eventuelle Verluste steuerlich absetzen?
    • Anwort:

      Innerhalb der Spekulationsfrist: Ja.

      Für verbindliche Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.


Fragen zum Thema Lagerung

  1. Wer ist der Eigentümer der Zürcher Freilager AG?
    • Anwort:

      Größter Anteilseigner ist mit ca. 77% die AXA Versicherung.

  2. Bei wem, wie und gegen was ist die Ware versichert?
    • Anwort:

      Die Edelmetallbestände sind bei der AXA zum Wiederbeschaffungswert gegen Diebstahl (also auch und gerade gegen vorsätzliche Entwendung) versichert.

  3. Wie läuft der Zugang zum Tresorraum in der Praxis?
    • Anwort:

      Wie prospektiert erfolgt der Zugang zum Tresor nur durch den Vertreter von Solit, einem Treuhänder und einem Vertreter der Zürcher Freilager AG gemeinsam (6-Augen-Prinzip). Zusätzlich ist bei jeder Öffnung des Tresorraumes noch der Schweizer Zoll anwesend, der auch direkt vor dem Tresor (ca. 10 Meter) sein Büro hat. Ist dies Büro nicht besetzt, und sei es nur über die Mittagspause, bleibt der Tresorraum verschlossen.

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