Attraktive Besteuerung von Gold bzw. Silber

Investments in die Edelmetalle Gold und Silber sind unter bestimmten Bedingungen von der Abgeltungsteuer befreit. Gewinne aus Edelmetall-Anlagen können – als Privatvermögen gehalten – nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei vereinnahmt werden. In steuerlicher Hinsicht betreibt die Gesellschaft die Verwaltung eigenen Vermögens. Eine gewerbesteuerliche Belastung ist daher nicht zu erwarten.

 

Steuerliche Behandlung im Betriebsvermögen

Hält ein Gesellschafter der SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG bzw. SOLIT PP Silber GmbH & Co. KG seinen Gesellschaftsanteil im gewerblichen Betriebsvermögen, so ist der auf den betreffenden Gesellschafter entfallende Anteil an den Einkünften der Gesellschaft in betriebliche Einkünfte umzuqualifizieren.

 

Einsparung der Mehrwertsteuer bei Silberbarren

Für den Kauf von Silberbarren in Deutschland fällt die Zahlung von 19% Mehrwertsteuer an. Bei der SOLIT PP Silber GmbH & Co. KG entfällt beim Kauf die Mehrwertsteuer, da die Barren im Zollfreibereich gelagert werden. Entscheidet sich der Anleger die Barren nicht zu verkaufen, sondern ausliefern zu lassen, muss die Mehrwertsteuer zu dem Zeitpunkt entrichtet werden zu dem die Barren die Lagerräume verlassen.

 

Informationsunterlagen zu den Fonds

Gerne senden wir Ihnen Informationsunterlagen zu den Edelmetall-Fonds.

SOLIT PP Gold bzw. Silber GmbH & Co. KG: Informationsunterlagen anfordern

Nach oben