Einkommensteuer und Staatsverschuldung – Warum den Sparern dunkle Zeiten bevorstehen

Als Ressource der Staatsgewalt und als Abgabe ohne jegliche Gegenleistung – dafür aber mit offenem Verwendungszweck seitens des Staates – erfreuen sich Steuern keiner großen Beliebtheit in der Gesellschaft. Besonders im Hinblick auf die stetig ansteigende Staatsverschuldung wächst die Angst, künftig mehr Abgaben an den Staat leisten zu müssen. Die Ziffern der Schuldenuhren, und somit die Verbindlichkeiten des Staates gegenüber Dritten, steigen sekündlich. Die Ausgaben des Staates übersteigen dessen Einnahmen immens und auch Bürgschaften und Gewährleistungen vor dem Hintergrund der Banken- und Finanzkrise, sowie Pensionslasten, tragen zum Wachstum der nicht getilgten Schulden bei.

Diagramm zur Staatsverschuldung in Deutschland

Teufelskreis Staatsverschuldung – Können Steuereinnahmen das Defizit beseitigen?

Ziel der Regierung ist es nun, das Staatsdefizit durch eine zunehmende Belastung der Steuerpflichtigen zu reduzieren, sodass es zu einer Deckung bezüglich der Steuereinnahmen und Staatsausgaben kommt. Allerdings reicht das aktuelle Niveau der Steuereinnahmen nicht aus, um eine Tilgung der gesamten Staatsschulden zu bewältigen. Zusätzlich müssen Steuerlücken geschlossen und die Staatsausgaben drastisch gesenkt werden. Nicht einmal die verfassungsrechtliche Regelung der Schuldenbremse mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung des Defizits und zur Verhinderung der weiteren Staatsverschuldung kann das aktuelle Ausmaß der Finanzsituation stemmen. Denn um den Zinsforderungen nachzukommen, wird Geld geliehen, auf das neue Zinsen anfallen. Ein endloser Kreislauf, mit dem die kontinuierliche Entstehung weiterer Zinsforderungen einhergeht.

In der Vergangenheit fand durch die Aufnahme von Krediten ein formeller Ausgleich der Ausgaben und Einnahmen auf dem Papier statt. Auf diese Weise wurden Ausgabenverringerungen bzw. Einnahmesteigerungen umgangen, jedoch die Staatsverschuldung weiter vorangetrieben.

Schaubild zur Staatsverschuldung

Das deutsche Steuerniveau liegt mit etwa 23% auf gleicher Höhe mit dem der Schweiz oder den USA. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese Länder weder eine Wiedervereinigung zu finanzieren haben, noch durch die Eurorettung belastet sind. Im Rahmen einer Einnahmen- bzw. Steuererhöhung muss allerdings gewährleistet sein, dass die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler nicht überfordert wird. Dennoch liegt eine mangelnde Steuergerechtigkeit vor, da die Belastung der wirtschaftlich besser gestellten sinkt, während finanziell leistungsunfähigere Zahler zunehmend durch die Steuerlast erdrückt werden. Folglich wird die Schere zwischen Arm und Reich größer und größer. Zudem verstärken Gerechtigkeitsdefizite bezüglich der Einkommensteuer die staatlichen Einkommensverluste. Es gibt beispielsweise keinen nachvollziehbaren Grund für die steuerlichen Vorteile von (kinderlosen) Ehegatten, denn die Individualbesteuerung bildet in der Regel die Basis des deutschen Steuerrechts. Außerdem werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften von diesen Privilegien ausgeschlossen.

Zur Minimierung der finanziellen Staatsdefizite wären folgende Verbesserungen innerhalb des Einkommensteuergesetztes denkbar:

  • Eine realitätsnahe Anrechnung der durch Kinder verursachten Kosten, indem alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Bezieher – gleichwertig behandelt werden.
  • Der Verzicht auf die niedrigere Besteuerung aufgrund des Betreuungsaufwandes, sofern keine tatsächlichen Ausgaben anfallen
  • Ein systematisches Bekämpfen der Steuerhinterziehung
  • Das Erhöhen der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte und somit der Verzicht auf eine Unterscheidung zwischen Einkünften aus selbständiger bzw. nicht selbständiger Arbeit und Einnahmen durch Dividenden und Zinsen.

Die Verwendung der Einkommensteuer seitens des Staates

Entgegen der Erwartung, dass die Einnahmen der Einkommensteuer größtenteils zur Investition in öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Schulen oder den Ausbau der Infrastruktur genutzt werden, bedient sich der Staat dieser Abgaben, um unter anderem die auf Anleihen anfallende Zinsen zu begleichen. Anleihen stellen Forderungspapiere dar, die eine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt zur Folge haben. Hierbei handelt es sich allerdings um ungedeckte Schecks – basierend auf einem Konto, welches keinerlei Guthaben aufweist. Die Ausschreibung von Schecks entspricht also einer Kreation von Geld, das unzureichend bis gar nicht durch physische Ressourcen gedeckt ist.

Die Notwendigkeit der Einkommensteuer geht also aus der Gründung der Notenbank hervor, da diese die Steuer nutzt, um die Zinsen auf Anleihen zu begleichen, die sie vorher durch Schecks auf ein leeres Konto zog. Die Staatsanleihen beschleunigen die Verschuldung des Staates enorm. Zudem müssen die Schuldscheine durch Steuerzahlungen der künftigen Generationen in Form von höherer Einkommensteuer beglichen werden.

Schaubild zum Prinzip der Schuldscheine

Es wird deutlich, dass eine zunehmende Bereicherung der Banken im Gange ist, während die Staatsverschuldung weiterhin angehoben wird. Nicht nur die Anzahl der Anleihen bei der Notenbank steigt, sondern auch die Anhäufung von Geldern beim Finanzministerium wächst und wächst.

Besteuerung und Beschlagnahmung von Geld – Synonyme in der heutigen Finanzwirtschaft?

Vor dem Hintergrund der inflationären Tendenzen in der heutigen Wirtschaft verschiebt sich der Fokus von Rendite und Vermögenswachstum immer weiter in Richtung Vermögenssicherung. Dem Schutz vor einer Enteignung der Sparer kommt im Rahmen des Wertverlustes der Währung sowie der aktuellen Niedrigzinsphase eine immer größere Bedeutung zu.

Die derzeitige Notenbankpolitik verstärkt den Verlust der Kaufkraft durch eine Entwicklung hin zu Negativzinsen – diese sind nichts anderes, als Steuern auf das Sparguthaben der Anleger. Mit dem Hintergedanken, das Finanzsystem unter Belastung der Bürger zu retten, stimmte die Bundesbank dem Vorschlag des IWF zur Erhebung einer Schulden-Steuer in Form einer mindestens 10%-igen Zwangsabgabe in Krisenzeiten zu. Diesen möglichen Eingriff in das Privatvermögen der Sparer rechtfertigt die Bundesbank mit dem Argument, die Staatsschulden so abbauen und somit die Schuldenkrise stemmen zu können.

Eine Staatspleite könne so auch ohne ausländische Finanzhilfen verhindert werden, denn eine solche Abgabe „entspräche dem Prinzip der Eigenverantwortung, nach dem zunächst die eigenen Steuerzahler für Verbindlichkeiten ihres Staates einstehen, bevor die Solidarität anderer Staaten gefordert ist.“ (Zitat der Notenbank in ihrem im Januar 2014 veröffentlichten Monatsbericht)

Zwar ist dies derzeit lediglich eine Überlegung, eine Enteignungsklausel für Staatsanleihen ist allerdings schon seit 2013 europäisches Gesetz. Die Collective-Action-Clause (CAC-Klausel) besagt, dass eine Zustimmung von 75% aller Investoren eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen einer Anleihe zur Folge hat. Die Änderungen wären somit für alle Gläubiger bindend und können von der Einstellung der Zinszahlungen bis hin zum Aufzwingen eines Schuldenschnittes reichen. Zudem besteht die Möglichkeit, Besitzer von Staatsanleihen – worunter übrigens auch Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Rentensparverträge fallen – rückwirkend zu enteignen. Eine Verweigerung der Rückzahlung von Schulden auf Seiten des Staates ist also nicht auszuschließen. Bei gleichzeitig fallenden staatlichen Leistungen findet also eine drastische Zunahme der Steuern und Abgaben statt, die als Folge der mangelnden Einnahmen erhoben werden.