SOLIT Edelmetalldepot und SOLIT Edelmetallsparplan – FAQ

In unserem FAQ zum SOLIT Edelmetalldepot haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen und für Sie beantwortet. Durch Klick auf die folgenden Fragen, gelangen Sie direkt zur dazugehörigen Antwort.

Sollten dennoch einmal Fragen offen bleiben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage, die Sie gerne über unser Kontakformular oder per E-Mail an info@solit-kapital.de an uns senden können.

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Fragen zur Edelmetallanlage

Warum ist es sinnvoll in Edelmetalle zu investieren?

Die Edelmetalle Gold und Silber gelten zu Recht als die einzigen mobilen Anlagegüter, die während Tausenden Jahren voller Kriege, Katastrophen und Währungsreformen beständig ihren Wert als Tauschmittel erhalten konnten. Damit unterscheiden sie sich deutlich von ungedeckten Währungen, die einer stetigen Geldentwertung unterliegen. Gold und Silber sind daher zur Sicherung der eigenen Ersparnisse und des Vermögens geeignet wie kaum ein anderes Anlageinstrument – unabhängig von systemischen Risiken sowie inflationären Entwicklungen. Zudem lassen sich durch die Knappheitskonstellation auf den Märkten für die Edelmetalle Gold und Silber positive Preisentwicklungstendenzen aufzeigen.

Weitere interessante Informationen über die Investition in physische Edelmetalle finden Sie auch in unserer Rubrik SOLIT Grundlagenwissen, in der Ihnen die Basics zu den Edelmetallen Gold und Silber näher gebracht werden, oder auch in unserem SOLIT Edelmetallguide, der tiefgründige und ausführliche Informationen für Sie bereit hält.

Sie möchten mehr über die Kursentwicklung von Gold und Silber erfahren?

Was sind die speziellen Vorteile des SOLIT Edelmetalldepots – gerade auch im Vergleich zum Kauf von Edelmetallen am Bankschalter?

Die vordergründig einfachste Möglichkeit, der Kauf am Bankschalter, ist prinzipiell sinnvoll, hat aber drei wesentliche Nachteile:

1. Gold und Silber, das Sie zu Hause lagern, ist im Normalfall nicht durch die übliche Hausratversicherung versichert. Eine solche Versicherung ist – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Kosten bei Lagerung in einem eigenen Safe abzuschließen. Bei Verwahrung von größeren Mengen Edelmetall stellt sich zusätzlich die Frage, ob man sich mit solchen Werten im Haus wohlfühlt.

2. Der private Besitz von Gold ist in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Staaten (auch in Deutschland) in Krisenzeiten verboten worden. Im Krisenfall, in dem z.B. der Euro durch eine Hyperinflation seinen Wert praktisch verlieren könnte, ist also nicht gewährleistet, dass in Deutschland der Besitz von Gold und Silber weiterhin erlaubt ist.

3. Der private Erwerb von Münzen und kleinen Barren ist bei Gold und Silber relativ teuer, da die Einkaufspreise pro Gramm und mit der Größe der Edelmetalleinheit abnehmen. Hinzu kommt, dass bei Erwerb von Silber in Deutschland zusätzlich Mehrwertsteuer anfällt.

Eine einzigartige Lösung für eine Investition in Gold und Silber bietet Ihnen das SOLIT Edelmetalldepot, bei dem die Edelmetalle in physischer Form erworben werden und bei dem für deren sichere Verwahrung gesorgt wird.

Durch gemeinschaftlichen Einkauf werden Größenvorteile genutzt. Der Einkauf wird zu Großhandelskonditionen realisiert.
Die unabhängige Verwahrung erfolgt in der Schweiz in Lagerräumen mit „hoher Sicherheit“. Durch die Lagerung in einem Freilager fällt bei Silbererwerb keine Mehrwertsteuer an. Darüber hinaus erfüllt die bankenunabhängige Einlagerung eine effiziente Absicherungsfunktion gegen systemische Risiken des gegenwärtigen Finanzsystems.

Wie hoch ist der Einkaufsvorteil des SOLIT Edelmetalldepots gegenüber dem direkten Kauf von Edelmetallen bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler?

Durch die Eröffnung eines SOLIT Edelmetalldepots profitiert der Anleger unabhängig vom Investitionsbetrag von erheblichen Preisvorteilen.

Einkaufsvorteil durch gemeinschaftlichen Erwerb größtmöglicher Barreneinheiten: Wie den folgenden Grafiken zu entnehmen ist, ergeben sich Einkaufsvorteile im deutlich zweistelligen Prozentbereich durch den gemeinschaftlichen Erwerb größtmöglicher Barreneinheiten.

Grafik Goldbarren- und Silberbarrenaufschlag in Prozent

Besonders groß ist der Vorteil bei Sparplänen: Für kleine Anlagebeträge, wie z. B. EUR 100 im Monat, könnte man nur Kleinstbarren erwerben, in deren Preise bereits enorm hohe Aufschläge je Gramm Edelmetall eingepreist wurden. Über das SOLIT Edelmetalldepot erwerben Sie mit Ihrer monatlichen Sparrate einen Bruchteil eines günstigen und mehrwertsteuerfreien Großbarrens – hohe Preisaufschläge entfallen. Die Folge: Mit jeder Sparrate erhalten Sie deutlich mehr Gold (ca. 16 %) bzw. Silber (ca. 33 %) für Ihr Geld.

Fragen zum SOLIT Edelmetalldepot

Ist die Aufteilung in Gold und Silber möglich?

Ja, die Aufteilung der Anlage ist nach Belieben möglich. Sie erhalten nach erfolgtem Erwerb eine Mitteilung über Ihren Gold– und Silberanteil in Gramm.

Kann der Edelmetallkauf auch in monatlichen Raten geleistet werden?

Ja, Sie können die Einlage in Form eines Ansparplans in monatlichen Raten zu mindestens EUR 50 leisten.

In welchem Zeitraum muss die Zahlung für den Edelmetallkauf geleistet werden?

Die Anlage in das SOLIT Edelmetalldepot kann wahlweise sofort in Form eines Einmalkaufs oder als Ansparplan geleistet werden. Auch eine Kombination ist möglich.

Wie kann ich das SOLIT Edelmetalldepot wieder auflösen/kündigen? Wie funktioniert die Auslieferung der Edelmetalle und mit welchen Kosten ist diese verbunden?

Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde ein Wahlrecht. Er kann die physische Auslieferung der dem Depot gutgeschriebenen Menge von Gold in Barren ab 1 g, von Silber ab 100 g verlangen. Ein eventuell erforderlich werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages. Für die Auslieferung hat der kündigende Kunde eine Gebühr gemäß des aktuellen Preisverzeichnisses des Verwahrers zu entrichten.

Daneben hat der kündigende Kunde die Möglichkeit sich die Edelmetalle selbst abzuholen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, wenn das Edelmetall vom Kunden abgeholt wird. Wenn der Kunde einen Transport wünscht, gibt SOLIT die Kosten der Lieferung 1:1 weiter. Bei physischer Auslieferung von Silber aus dem Freilager heraus, ist Mehrwertsteuer zu entrichten.

Statt der physischen Lieferung bzw. Selbstabholung kann der kündigende Kunde letztlich die seinem Depot gutgeschriebene Edelmetallmenge ganz oder zum Teil verkaufen. Der Verkauf erfolgt zum Fixingpreis der Londoner Börse („LBMA Gold Price“ bzw. „LBMA Silver Price“) am betreffenden Handelstag abzgl. 1,5 % bei Gold sowie 3,0 % bei Silber.

Welche Kontrollorgane gibt es beim SOLIT Edelmetalldepot?

Die Einzahlungen der Kaufbeträge zzgl. Aufgeld erfolgen auf ein Treuhandkonto, auf das nur der Treuhänder Zugriff hat. Der Kauf erfolgt nach Mittelfreigabe, die Treuhandgesellschaft überwacht die korrekte Zahlungsweise der getätigten Edelmetallkäufe.
Für den Zugang zum Tresor der Gesellschaft gilt das „6-Augen-Prinzip“. Es müssen mindestens drei Personen anwesend sein, nämlich jeweils ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle.

Wer ist die unabhängige Treuhandgesellschaft und welche Leistungen erbringt sie?

Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist Treuhänderin für die einzelnen beitretenden Kunden. Die SOLIT Gruppe hat keinen Zugriff auf das Geld des Kunden.

Im Rahmen der Treuhandtätigkeit trägt die TRESTA dafür Sorge, dass das Geld des Kunden nur nach Maßgabe der Vertragsbedingungen für das SOLIT Edelmetalldepot verwendet wird. Sie veranlasst 2 Mal jährlich eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wird den Kunden hierüber und über alle wesentlichen Entwicklungen unterrichten.

Sie unterhält ein umfangreiches Controlling der Depots während der Kauf-, Lager- und Veräußerungsphase eines jeden Kunden und kommuniziert Ergebnisse aus diesen Analysen an die Kunden sowie die verantwortlichen Partner.

Gibt es eine Depotbank in Zürich?

Die Lagergesellschaft ist keine Bank, sondern die Zürcher Freilager AG. Nähere Informationen zur Lagergesellschaft finden sich im Internet unter www.zf-immo.ch und www.embraport.ch. Das SOLIT Edelmetalldepot ist durch diese Konstellation weitgehend bankenunabhängig.

Besteht bei dem SOLIT Edelmetalldepot eine Mindesthaltedauer?

Der Verwahrvertrag zwischen dem Verwahrer und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kunden haben die Möglichkeit, jederzeit den Verwahrvertrag zu kündigen. Auch eine Teilkündigung ist möglich.

Welche Kosten fallen im Zusammenhang mit meinem SOLIT Edelmetalldepot an?

Bei der Konzeption des SOLIT Edelmetalldepots ist höchster Wert darauf gelegt worden, für den Kunden eine bestmögliche Kombination aus Sicherheit, Transparenz und Fungibilität zu ermöglichen. Der Kaufbetrag (Einmalkauf oder Ansparplan) wird grundsätzlich zu 97,5 % zum Erwerb von Edelmetallen verwendet. Der Erwerb der Edelmetalle erfolgt täglich, wodurch der Kunde sofort zum aktuellen Kurs die auf seinen Kaufbetrag entfallenden Edelmetalle erwirbt. Es fällt eine feste Einrichtungsgebühr in Höhe von 2,5 % des Kaufbetrags (inkl. etwaiger Umsatzsteuer) an. Die Einrichtungsgebühr wird nicht zum Erwerb von Edelmetallen aufgewendet, sondern an den Verwahrer ausgezahlt. Das zu entrichtende Aufgeld beträgt 5 %. Die gesamten Kosten werden i. d. R. bereits durch die dargestellten Einkaufsvorteile des SOLIT Edelmetalldepots gegenüber dem Direkterwerb von Edelmetallen überkompensiert. Die laufende Verwaltungsgebühr beträgt 1,6 % p. a. inkl. etwaig anfallender MwSt. (0,4 % p. Q.) und enthält sämtliche Kosten für Einlagerung, Versicherung, Verwaltung sowie den Treuhandservice.

Besteht eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?

Nein, es besteht keine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Können ausländische Staatsbürger Kunde werden?

Ja, grundsätzlich können die Bürger fast aller Staaten der Welt (außer US-Amerikaner) ihr SOLIT Edelmetalldepot eröffnen.

Kann ein SOLIT Edelmetalldepot für Minderjährige eingerichtet werden?

Ja, die Eröffnung eines SOLIT Edelmetalldepots ist auch für Minderjährige möglich. Hierbei müssen alle gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Depoteinrichtung unterzeichnen, die darüberhinaus auch identifiziert werden müssen. Zusätzlich ist dem Antrag auf Depoteröffnung eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen beizufügen.

Fragen zur Abwicklung

Welche Formulare muss ich für eine Depoteröffnung ausfüllen?Depoteröffnungsantrag SOLIT Edelmetalldepot

Für die Eröffnung ist der zweiseitige Depotantrag von Ihnen vollständig auszufüllen, auf dem Sie auch die Kaufaufteilung auf Gold und Silber festlegen. Zusätzlich müssen Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eindeutig legitimiert werden. Dies kann entweder durch Ihren Vermittler erfolgen oder durch das anerkannte PostIdent-Verfahren der Deutschen Post.

Falls Sie sich für einen Edelmetallsparplan entscheiden, können Sie diesen ebenfalls mit dem Depoteröffnungsantrag beantragen.

Wie erfolgt die Annahme des Verwahrvertrages?

Der Vertrag über die Eröffnung des Edelmetalldepots kommt erst mit Annahme (Gegenzeichnung) durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH zustande, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Kunden bedarf. Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH wird den Kunden über die Annahme und das Wirksamwerden des Vertrags schriftlich unterrichten.

Wann erfolgt der Kauf der Edelmetalle?

In der Regel erfolgt der Barrenkauf am auf den Tag der Einzahlung des Kunden folgenden Handelstag, spätestens jedoch innerhalb von drei Handelstagen nach Einzahlung. Sind Barrenkäufe an einem Handelstag aus einem wichtigen Grund nicht möglich, so findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag statt.

Wie erfährt der Kunde seinen Einstiegskurs?

Direkt nach dem Barrenkauf, der innerhalb von drei Tagen nach vollständigem Eingang des Kaufbetrages zzgl. Aufgeld auf dem Treuhandkonto erfolgt, wird im Kunden-Bereich der Webseite der SOLIT Gruppe (www.solit-kapital.de) die gekaufte Menge und der entsprechende Kurs hinterlegt. Der Kunde kann diesen Bereich über seinen passwortgeschützten Zugang einsehen. Zudem erhält der Depotinhaber zu seinem Einmalkauf vom Treuhänder eine Kaufbestätigung über die erworbene Menge Edelmetalle (in Gramm) übersandt.

Ab dem Kauf partizipiert der Kunde voll an der Kursentwicklung. Die Preisentwicklung wird ebenfalls auf der Webseite der SOLIT Gruppe abgebildet.

Kann ich die Entwicklung meines Edelmetalldepots online einsehen?

Ja, SOLIT bietet vollständige Transparenz. Über einen geschützten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe ist der jeweilige Edelmetalldepotstand für den Anleger einsehbar.

Welche Abrechnungen erhalte ich?

Sie erhalten zwei Mal im Jahr eine individuelle Aufstellung über Ihr Edelmetalldepot – davon einmal als Jahresdepotauszug zum letzten Handelstag eines jeden Kalenderjahres – im geschützten Kundenbereich der Homepage der SOLIT Gruppe zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit können Sie jederzeit vollständig transparent in Ihrem individuellen passwortgeschützten Bereich den Stand Ihres Edelmetalldepots sowie alle depotrelevanten Unterlagen einsehen.

Werden Geschäftsbewegungen dokumentiert?

Ja, alle depotrelevanten Unterlagen wie z. B. Kaufabrechnungen, Barrenlisten, Dokumentationen von Ein- und Auslagerungen werden im geschützten Kundenbereich hinterlegt und sind somit für den Kunden einsehbar.

Welche Sicherheiten habe ich?

Ganz einfach: Einen direkten Anspruch auf Ihr Edelmetall aus Ihrer Rolle als Eigentümer des Depots heraus. Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich im 6-Augen-Prinzip. Hierfür müssen ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle anwesend sein. Keine Person hat alleine Zugang zu den Tresoren und Schließfächern. Sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin überwacht und protokolliert. Zudem veranlasst die Treuhänderin zweimal im Jahr eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Kann ich physisch über meinen Bestand verfügen?

Als Eigentümer kann der Kunde eigenständig über seinen Miteigentum-Bruchteil am Sammelbestand der Edelmetalle verfügen.

Was heißt Zollfreilager/Transitbereich?

Ein Zollfreilager / Transitbereich ist eine zollneutrale Zone, in der Güter (auch Edelmetalle) ohne Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen, gelagert werden können.

Zu welchen Kosten sind Umschreibungen/Schenkungen möglich?

Grundsätzlich sind keine Kosten zu entrichten.

Kann ich eine Bevollmächtigung ernennen?

Ja. Dies ist jederzeit möglich.

Fragen zum Thema Steuern

Fällt auf den Einkauf von Silber Mehrwertsteuer an?

Nein, einer der wesentlichen Vorteile des Erwerbes von Silber in das SOLIT Edelmetalldepot liegt darin, dass die sonst übliche Mehrwertsteuer beim Erwerb von Silber entfällt, da die Einlagerung in einem Zollfreilager stattfindet. Nur bei physischer Auslieferung würde ggf. Mehrwertsteuer anfallen, und zwar immer der Mehrwertsteuersatz des Staates, in den die Lieferung erfolgen soll. Erfolgt aber eine (Teil-) Kündigung des SOLIT Edelmetalldepots ohne physische Auslieferung, fällt keine Mehrwertsteuer an.

Ist mein Depotbestand abgeltungssteuerfrei? Welche Steuern fallen auf Gewinne an?

Ja, bei physischen Edelmetallen sind Gewinne abgeltungssteuerfrei und damit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr für in Deutschland steuerlich veranlagte Privatpersonen auch komplett steuerfrei. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.

Kann ich eventuelle Verluste steuerlich absetzen?

Innerhalb der Spekulationsfrist: Ja, jedoch ist eine Verrechnung von Verlusten lediglich mit anderen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.

Fragen zum Thema Lagerung

Wer ist der Eigentümer der Zürcher Freilager AG?

An der Zürcher Freilager AG sind die AXA Leben AG, Winterthur, als Mehrheitsaktionär und weitere rund 217 Aktionäre beteiligt.

Bei wem, wie und gegen was ist die Ware versichert?

Die Edelmetallbestände sind bei der AXA zum Wiederbeschaffungswert gegen Raub und Diebstahl versichert.

Wie läuft der Zugang zum Tresorraum in der Praxis ab?

Der Zugang zum Tresor erfolgt immer im 6-Augen-Prinzip, also nur durch einen Vertreter von SOLIT, einem Vertreter der Treuhänderin und einem Vertreter der Zürcher Freilager AG gemeinsam. Der Zugang zum Freilager ist nur möglich, wenn der Schweizer Zoll anwesend ist. Ist das Zollbüro nicht besetzt, und sei es nur über die Mittagspause, bleibt das Zollfreilager verschlossen.

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